1821 – Keine Blitzableiter für den Kirchturm

Von der Regierung war anlässlich eines Hagelschlages an die Gemeinde Waigolshausen die Anordnung ergangen, auf die Kirche einen Blitzableiter setzen zu lassen. Die Gemeinde trägt bekanntlich die Baulast des Kirchturmes. Die Gemeindeverwaltung fasste jedoch den Beschluss, dass aus folgenden Gründen davon abgesehen werden solle:

„1. Kein Geld in der Kasse, alles ackert im letzten Loche.

2. Die Gemeinde hat 8624 Gulden Schulden im Nacken.

3. Der Blitz hat hier noch nie eingeschlagen.

4. Warum sollte man einen Blitzableiter auf ein unbewohntes Gebäude setzen lassen ?!

5. Ein Blitzableiter gewährt auch keine Sicherheit. Auch sei die öffentliche Meinung dagegen: Wenn man einen Blitzableiter setze, dann schlage der Blitz erst recht ein.

6. Die Bleikanten des Kirchturmes schließlich seien schon Blitzableiter genug.“