14. April: Bei der Jahreshauptversammlung wurde aufgrund des neuen Bayerischen Feuerwehrgesetzes die aktive Feuerwehr vom „privatrechtlichen“ Feuerwehrverein getrennt. Der „neugegründete“ Verein trägt den Namen „Freiwillige Feuerwehr Waigolshausen“.
14. April: Bei der Jahreshauptversammlung wurde aufgrund des neuen Bayerischen Feuerwehrgesetzes die aktive Feuerwehr vom „privatrechtlichen“ Feuerwehrverein getrennt. Der „neugegründete“ Verein trägt den Namen „Freiwillige Feuerwehr Waigolshausen“.