Vorsorgliches Abkochgebot in allen Haushalten Waigolshausen, Hergolshausen, Theilheim, Garstadt, Essleben, Werneck, Ettleben, Zeuzleben und Mühlhausen

Ab dem 28. Januar 2022 erlässt das Gesundheitsamt ein Abkochgebot für die Ortschaften Waigolshausen, Hergolshausen, Theilheim, Garstadt, Essleben, Werneck, Ettleben, Zeuzleben und Mühlhausen.

Grund für das Abkochgebot ist die Einstellung der Chlorung des Trinkwassers in den genannten Ortschaften.
Dadurch soll erreicht werden, dass eventuelle vorhandene Keime gefunden, eingegrenzt und sogar entfernt werden können.

Bitte das Leitungswasser nicht direkt trinken!

Alle weiteren Informationen können aus der angehängten Grafik entnommen werden.