Das seit dem 28. Januar 2022 geltende Abkochgebot für die Ortschaften Waigolshausen, Hergolshausen, Theilheim, Garstadt, Essleben, Werneck, Ettleben, Zeuzleben und Mühlhausen gilt leider nach wie vor …
Bitte das Leitungswasser nicht direkt trinken!
Alle weiteren Informationen können aus der angehängten Grafik entnommen werden oder auf der Website der RMG nachgelesen werden.
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